E, 4. Regelungen für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen

Letzte Änderung am: 01.07.2021,
Beschluss vom: 19.05.2021

Die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen des Teils D, 1a. finden für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen entsprechende Anwendung.

09.11.2024
Letzte Änderung am: 01.07.2021
Beschluss vom: 19.05.2021

§ 20a Geltung weiterer Regelungen

Die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen des Teils D, 1a. finden für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen entsprechende Anwendung.

08.10.2024
Letzte Änderung am: 01.07.2021
Beschluss vom: 19.05.2021

§ 20a Geltung weiterer Regelungen

Die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen des Teils D, 1a. finden für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen entsprechende Anwendung.