C, 5. Dienstordnung für Mesnerinnen und Mesner

Letzte Änderung am: 01.01.2020,
Beschluss vom: 17.07.2019

1Die Beschäftigten sind zur Fortbildung verpflichtet. 2Die überhälftig Beschäftigten sollen nach bestandener Probezeit einen Grundkurs der überdiözesanen Mesnerschule in Freising besuchen. 3Näheres regeln die diözesanen Fortbildungsordnungen.

Bisher keine Überarbeitungen vorhanden.