D, 4. Arbeitszeitkontenregelung

Letzte Änderung am: 01.10.2007,
Beschluss vom: 01.01.2006

1Beschäftigte können ein Arbeitszeitkonto schriftlich beantragen. 2Der/dem Beschäftigten ist die Einrichtung des Arbeitszeitkontos durch den Arbeitgeber zu gewähren, soweit nicht dringende dienstliche bzw. einrichtungsspezifische Gründe entgegenstehen.

09.06.2026
Letzte Änderung am: 01.10.2007
Beschluss vom: 01.01.2006

§ 2 Antragstellung

1Beschäftigte können ein Arbeitszeitkonto schriftlich beantragen. 2Der/dem Beschäftigten ist die Einrichtung des Arbeitszeitkontos durch den Arbeitgeber zu gewähren, soweit nicht dringende dienstliche bzw. einrichtungsspezifische Gründe entgegenstehen.

10.10.2024
Letzte Änderung am: 01.10.2007
Beschluss vom: 01.01.2006

§ 2 Antragstellung

1Beschäftigte können ein Arbeitszeitkonto schriftlich beantragen. 2Der/dem Beschäftigten ist die Einrichtung des Arbeitszeitkontos durch den Arbeitgeber zu gewähren, soweit nicht dringende dienstliche bzw. einrichtungsspezifische Gründe entgegenstehen.