D, 6. Regelung der Altersteilzeitarbeit* (2)

Letzte Änderung am: 01.09.2007,
Beschluss vom: 11.07.2007

Diese Regelung gilt für die Beschäftigten, die unter das ABD Teil A bzw. unter das ABD Teil B fallen.

08.11.2024
Letzte Änderung am: 01.09.2007
Beschluss vom: 11.07.2007

§ 1 Geltungsbereich

Diese Regelung gilt für die Beschäftigten, die unter das ABD Teil A bzw. unter das ABD Teil B fallen.

08.11.2024
Letzte Änderung am: 01.09.2007
Beschluss vom: 11.07.2007

§ 1 Geltungsbereich

Diese Regelung gilt für die Beschäftigten, die unter das ABD Teil A bzw. unter das ABD Teil B fallen.

08.11.2024
Letzte Änderung am: 01.09.2007
Beschluss vom: 11.07.2007

§ 1 Geltungsbereich

Diese Regelung gilt für die Beschäftigten, die unter das ABD Teil A bzw. unter das ABD Teil B fallen.

09.10.2024
Letzte Änderung am: 01.09.2007
Beschluss vom: 11.07.2007

§ 1 Geltungsbereich

Diese Regelung gilt für die Beschäftigten, die unter das ABD Teil A bzw. unter das ABD Teil B fallen.

09.10.2024
Letzte Änderung am: 01.09.2007
Beschluss vom: 11.07.2007

§ 1 Geltungsbereich

Diese Regelung gilt für die Beschäftigten, die unter das ABD Teil A bzw. unter das ABD Teil B fallen.