D, 2. Regelung zur Kontrolle der Nutzungsbeschränkung von Internet-Diensten

Letzte Änderung am: 01.10.2005,
Beschluss vom: 01.01.2006

Diese Regelung findet Anwendung für alle Mitarbeiter, die Internet-Dienste nutzen.

08.10.2024
Letzte Änderung am: 01.10.2005
Beschluss vom: 01.01.2006

§ 1 Geltungsbereich

Diese Regelung findet Anwendung für alle Mitarbeiter, die Internet-Dienste nutzen.

08.10.2024
Letzte Änderung am: 01.10.2005
Beschluss vom: 01.01.2006

§ 1 Geltungsbereich

Diese Regelung findet Anwendung für alle Mitarbeiter, die Internet-Dienste nutzen.