D, 11. Regelung über den Rationalisierungsschutz für Beschäftigte

Letzte Änderung am: 07.08.2015,
Beschluss vom: 09.07.2015

(Der Teil „C. Betriebsbedingte Kündigungen in Einrichtungen, die nicht dem Geltungsbereich des KSchG unterliegen“ wurde durch Beschluss vom 09.07.2015 mit Inkraftsetzung zum 01.09.2015 aufgehoben)

31.10.2024
Letzte Änderung am: 07.08.2015
Beschluss vom: 09.07.2015

C. Betriebsbedingte Kündigungen in Einrichtungen, die nicht dem Geltungsbereich des KSchG unterliegen

(Der Teil "C. Betriebsbedingte Kündigungen in Einrichtungen, die nicht dem Geltungsbereich des KSchG unterliegen" wurde durch Beschluss vom 09.07.2015 mit Inkraftsetzung zum 01.09.2015 aufgehoben)

31.10.2024
Letzte Änderung am: 07.08.2015
Beschluss vom: 09.07.2015

C. Betriebsbedingte Kündigungen in Einrichtungen, die nicht dem Geltungsbereich des KSchG unterliegen

(Der Teil "C. Betriebsbedingte Kündigungen in Einrichtungen, die nicht dem Geltungsbereich des KSchG unterliegen" wurde durch Beschluss vom 09.07.2015 mit Inkraftsetzung zum 01.09.2015 aufgehoben)